Damit personenbezogene Daten
rechtmäßig verarbeitet werden,
bedarf es einer Rechtsgrundlage, auf
die sich die Verantwortliche stützen
kann. Man spricht von einem „Verbot
mit Erlaubnisvorbehalt“, d. h. jede
Verarbeitung ist verboten, außer sie
wird explizit erlaubt.
Die DSGVO sieht in Art. 6 Abs. 1
sechs Rechtsgrundlagen vor, die teil-
weise durch weitere Gesetze näher
spezifiziert werden (vgl. Karte 39).
Damit personenbezogene Daten
rechtmäßig verarbeitet werden,
bedarf es einer Rechtsgrundlage, auf
die sich die Verantwortliche stützen
kann. Man spricht von einem „Verbot
mit Erlaubnisvorbehalt“, d. h. jede
Verarbeitung ist verboten, außer sie
wird explizit erlaubt.
Die DSGVO sieht in Art. 6 Abs. 1
sechs Rechtsgrundlagen vor, die teilweise durch weitere Gesetze näher
spezifiziert werden (vgl. Karte 39).