Die Betroffenen haben ein Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Datenübertragbarkeit, Einschränkung
der und Widerspruch gegen die Ver-
arbeitung sowie auf Beschwerde bei
einer Aufsichtsbehörde. Über deren
Bestehen muss informiert werden.
Wird ein Betroffenenrecht geltend
gemacht, muss die Verantwortliche
unverzüglich, spätestens aber inner-
halb eines Monats, über die ergriffe-
nen Maßnahmen unterrichten.
Die Betroffenen haben ein Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Datenübertragbarkeit, Einschränkung
der und Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Beschwerde bei
einer Aufsichtsbehörde. Über deren
Bestehen muss informiert werden.
Wird ein Betroffenenrecht geltend
gemacht, muss die Verantwortliche
unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats, über die ergriffenen Maßnahmen unterrichten.